Allfällige Absagen von Veranstaltungen oder Teilnahmebeschränkungen werden falls möglich vorgängig in der Lokalpresse publiziert. Aktuelle Informationen finden Sie zudem jederzeit auf unserer Internetseite.
Müssen Veranstaltungen ganz abgesagt oder die Zuschauerzahl beschränkt werden, so werden die Tickets zurückvergütet (für Abonnemente anteilsmässig). Bitte beachten Sie, dass bei Einzeltickets das Gesuch um Rückvergütung innert 30 Tagen nach dem Anlass an der von Ihnen berücksichtigten Vorverkaufsstelle erfolgen muss.
Tickets, welche nicht wegen einer Absage oder wegen Einschränkungen durch den Veranstalter unbenutzt bleiben, können nicht zurückerstattet werden.